Konditionen
Einzelgespräche
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Die angefragten Gespräche biete ich in meinem Raum, als Hausbesuche oder online an.
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Die telefonischen Gespräche und/oder Austausch per Email unterliegen dem gleichen Abrechnungsschlüssel.
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Nach Abschluss der Gespräche erstelle ich Ihnen eine Privatrechnung, die Sie evtl. bei Ihrer privaten Kassen geltend machen können.
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Die Dauer unseres Gespräches ist individuell. Die Grundeinheit beträgt immer 50 Minuten.
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50 Minuten berechne ich mit 100 €.
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Nach der Grundeinheit rechne ich in 10-Minuten-Schritten, entsprechend der Grundeinheit ab, d.h. 10 Min = 20 €.
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Bei Hausbesuchen erhebe ich für die gefahrene Strecke (hin&rück ab Praxis) Kilometergeld ( 1km/1 €)
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Stornierungen: Bei Terminabsage innerhalb von 4 Tagen berechne ich 70 Euro Ausfallgebühr, da ich in der Regel diese Termine so kurzfristig nicht mehr besetzen kann.
Bei Stornierungen / Absagen / Vergessen des Termins am gleichen Tag muss ich die Grundgebühr abrechnen.
Einzelveranstaltungen
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Im Regelfall dauert eine Einzelveranstaltung zwischen 1,5 und 2 Stunden.
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Das Basishonorar liegt bei 90 Min / 300.- bis 350.- € - je nach Thema, Umfang...
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Evtl. anfallende Nebenkosten, wie
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Vorbereitungszeit, evtl. Erarbeiten Ihres individuellen Themenwunsches
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Planung und Gestaltung
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Anfahrt und Abreise ( 1km/1 € )
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Medieneinsatz, z.B. Power-Point
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Raummiete
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...müssen extra verrechnet werden.
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Die Veranstaltungen können auch online durchgeführt werden.
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Das schlichteste Rechnungsbeispiel könnte sein: 90 Min = 300 € plus KM (bei nicht weiter anfallenden Kosten)
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Meine Abrechnung erfolgt durch Privatrechnung an die Veranstalteradresse.
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Zur Abrechnung benötige ich Ihre vollständigen Angaben: Datum, Ort, veranschlagte Kosten, Ansprechpartner/in, abweichende Rechnungsadresse. Eine für beide Parteien gültige Vereinbarung sende ich Ihnen im Vorfeld zu.
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Stornierungen: Sollten keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen sein, erlaube ich mir bei einer kurzfristigen Absage bis zu 4 Wochen im Voraus eine Ausfallgebühr von 50 % abzurechnen.
Fortbildungs-/Tagesveranstaltungen
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Nach telefonischer oder schriftlicher Kontaktaufnahme werden wir in einem persönlichen Vorgespräch Inhalte und Ziele der Veranstaltung formulieren.
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Die verbindlichen Vereinbarungen, die wir schriftlich fixieren, beziehen sich auf Dauer ( z.B. 9.00-16.00 Uhr), Ort (z.B. Ihre Institution bei einem Inhouse-Seminar) und Kosten, die wir individuell definieren müssen.
- Die Veranstaltungen können auch online durchgeführt werden.
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Evtl. entstehenden Mehraufwand werden wir dabei klar absprechen und fixieren.
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Wichtig: Ich bitte Sie Fortbildungsmaterial wie Flipchart, Pinnwand, Moderationskoffer, Beamer... zur Verfügung zu stellen. Ist Ihnen das nicht möglich, kann ich besagte Gerätschaften gegen Gebühr ausleihen.
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Meine Abrechnung erfolgt nach Abschluss und durch Privatrechnung an die Veranstalteradresse.
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Zur Abrechnung benötige ich Ihre vollständigen Angaben: Datum, Ort, veranschlagte Kosten, Ansprechpartner/in, abweichende Rechnungsadresse. Eine für beide Parteien gültige Vereinbarung sende ich Ihnen im Vorfeld zu.
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Stornierungen: Sollten keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen sein, erlaube ich mir bei einer kurzfristigen Absage bis zu 4 Wochen im Voraus eine Ausfallgebühr von 50 % abzurechnen.
Einzel-/Team-/Gruppen-Supervision
/ des Coachings
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Nach telefonischer oder schriftlicher Kontaktaufnahme werden wir in einem persönlichen Vorgespräch mögliche Inhalte und Ziele der Supervision / des Coaching formulieren und verbindliche Vereinbarungen über Dauer, Ort und Kosten treffen.
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Ich empfehle Ihnen einen Zeitrahmen pro SV zwischen 1,5 - 2,5 Stunden je nach Anzahl der teilnehmenden Personen / Komplexität des Themas.
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Die Supervision / das Coaching kann auch online durchgeführt werden.
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Entstehender Mehraufwand werden wir dabei klar definieren, absprechen und fixieren.
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Im Prozess entstehende Mehrkosten müssen wir im Einzelfall nachbesprechen.
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Meine Abrechnung erfolgt nach Abschluss oder im Rahmen Ihres institutionellen bzw. meines bestehenden Abrechnungszyklus.
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Stornierungen: Sollten keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen sein, erlaube ich mir bei einer kurzfristigen Absage bis zu 4 Wochen im Voraus eine Ausfallgebühr von 50 % abzurechnen.